Ausbildungsgarantie in Österreich als Vorbild für Deutschland?

Obwohl viele Unternehmen in Deutschland über unbesetzte Stellen klagen, befinden sich immer noch rund 250.000 Jugendliche in Maßnahmen des Übergangssystems. Viele von ihnen würden gern eine Ausbildung machen, aber es klappt nicht. Vor diesem Hintergrund wird in den letzten Jahren immer wieder der Ruf nach einer Ausbildungsgarantie in Deutschland laut. Als Vorbild wird dabei häufig das österreichische Modell genannt: dort ist eine Ausbildungsgarantie seit Jahren etabliert.

Ich hatte kürzlich Gelegenheit, an einer Fachkräfteinformationsreise nach Österreich teilzunehmen. Zweck der Reise war es, eben diese österreichische Ausbildungsgarantie besser kennen zu lernen. Was genau beinhaltet die österreichische Ausbildungsgarantie? Und wie funktioniert sie?

Ein Exkurs: berufliche Ausbildung in Österreich

Zunächst ein paar Worte zur beruflichen Ausbildung in Österreich: Wie auch in Deutschland erfolgt diese „dual“, also als Kombination zweier Lernorte: der Ausbildung im Betrieb und an der Berufsschule. Anders als hierzulande, verbringen die österreichischen Auszubildenden jedoch mehr Zeit im Betrieb (etwa 80%) als in der Berufsschule (etwa 20%). Der Zugang zur Lehre ist bis auf die absolvierte neunjährige Schulpflicht in Österreich an keine formalen Voraussetzungen geknüpft. Auch der Nachweis eines Schulabschlusses oder einer anderen Qualifikation ist nicht nötig. Diesen wie ich finde sehr „inkludierenden“ Ansatz der dualen Ausbildung, die grundsätzlich jedem offen steht, verfolgt demnach nicht nur Deutschland. Doch auch wenn es in beiden Ländern formal möglich ist, eine Ausbildung mit einem niedrigen oder gar ohne Schulabschluss zu beginnen, findet in der Praxis längst nicht jeder Jugendliche einen Ausbildungsplatz.

Die Ausbildungsgarantie als Fallschirm

Auf dem Höhepunkt der Lehrstellenkrise 1998 wurde in Österreich als Reaktion darauf eine überbetriebliche Form der dualen Ausbildung eingerichtet. Diese sogenannte „ÜBA“ (Überbetriebliche Ausbildung) bildet den Kern der österreichischen Ausbildungsgarantie: Jedem Jugendlichen, der beim Arbeitsmarktservice Österreich (äquivalent zur Agentur für Arbeit in Deutschland) gemeldet ist, und dem es nicht gelungen ist, einen betrieblichen Ausbildungsplatz – also eine reguläre Ausbildungsstelle – zu finden, wird ein überbetrieblicher Ausbildungsplatz angeboten.

Formen der überbetrieblichen Ausbildung

Die ÜBA ist im österreichischen Berufsausbildungsgesetz verankert und ermöglicht es, einen Ausbildungsberuf in einer Lehrwerkstätte und der Berufsschule zu erlernen. Finanziert wird die ÜBA aus öffentlichen Mitteln. Es wird zwischen zwei Formen der überbetrieblichen Ausbildung unterschieden:

In der ÜBA 1 werden die Jugendlichen bei einem Bildungsträger als Auszubildende angestellt. In diesem können die Jugendlichen ihre gesamte Lehrzeit absolvieren. Die praktische Ausbildung machen sie bei einem Bildungsträger, und zusätzlich absolvieren sie ein mehrwöchiges Praktikum in einem Betrieb.

In der ÜBA 2 haben die Jugendlichen dagegen nur für das erste Lehrjahr einen Ausbildungsvertrag bei einem Weiterbildungsträger. Die berufspraktische Ausbildung findet bei einem Partnerunternehmen in der Wirtschaft und nicht in der Ausbildungseinrichtung des Trägers statt. Die Übernahme durch den Betrieb muss spätestens ab dem zweiten Lehrjahr erfolgen. Wenn der Ausbildungsbetrieb den Jugendlichen im zweiten Lehrjahr nicht übernimmt, wechselt der Jugendliche in die ÜBA 1.

Hoher politischer Wille als Basis

Die Ähnlichkeiten zu der BaE (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen) in Deutschland sind offensichtlich. Die Instrumente, die in Österreich zum Einsatz kommen, sind also mehr oder weniger auch in Deutschland vorhanden. Insofern sind die Unterschiede in den beiden Systemen kleiner, als ich es erwartet hatte. Eindrucksvoll war für mich aber, mit welchem Willen und welcher Überzeugung all unsere Gesprächspartner gemeinsam das Ziel, die Zahl der Jugendlichen ohne Ausbildungsstelle zu verringern verfolgen. Denn auch wenn die Ausbildungsgarantie über die ÜBA im Berufsausbildungsgesetz verankert ist, ist sie weniger ein Rechtsanspruch als ein politisches Bekenntnis. An dieser gesellschaftlichen Übereinkunft sind sowohl Akteure aus der Politik und den Verbänden als auch der Wirtschaft beteiligt. Ich habe in Wien den Eindruck gewonnen, dass der gegebene rechtliche Spielraum von allen Beteiligten umfassend ausgeschöpft wird und auch institutionelle Schranken überwunden werden, um jedem Jugendlichen den Zugang zu einer anerkannten Berufsausbildung zu ermöglichen. Vielleicht können wir genau in dieser Hinsicht von Österreich lernen: Wichtig ist ein klares politisches Bekenntnis dazu, dass wirklich jeder Jugendliche die Chance auf Ausbildung bekommt und dies dann auch konsequent umgesetzt wird. Die ersten Erfahrungen mit dem Hamburger Ausbildungsmodell zeigen, dass dies auch in Deutschland möglich ist.

Quellen / Weiterlesen:
Klemm, Klaus. Was kostet eine Ausbildungsgarantie in Deutschland?. Bertelsmann Stiftung. Gütersloh 2012.

Trinko, Michael. Ausbildungsgarantie in Österreich. Friedrich-Ebert-Stiftung. Bonn 2012.



Kommentare

  1. / von Kurt Streitenberger

    Lob freut uns in Österreich immer.
    Ist aber noch viel zu tun, aber wir arbeiten daran.

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