Unlängst reiste ich nach Zürich zur Tagung über die Finanzierung der Weiterbildung des Schweizerischen Verbands für Weiterbildung (SVEB). In diesem Beitrag möchte ich meine Eindrücke gerne teilen.
Besonders spannend fand ich neben dem Workshop zur nachfrageorientierten Weiterbildungsfinanzierung die Vorstellung des neuen Schweizer Weiterbildungsgesetzes von Josef Widmer, den Beitrag von Erik Haberzeth zur Subjektfinanzierung und den Vortrag von Dieter Dohmen vom FiBS mit Daten zu Weiterbildungsbarrieren und einer Übersicht zu öffentlichen Finanzierungsmodellen.
Letzteren möchte ich hier zusammenfassen:
Laut AES-Daten sind mangelnde finanzielle Mittel für 20-40% (abhängig vom Bildungsniveau) der Deutschen ein zentraler Ausschlussgrund für die Weiterbildungsteilnahme. Auch die mangelnde Unterstützung des Arbeitgebers spielt eine Rolle, für immerhin 25% der Befragten. Das deckt sich mit der Evaluation des ansonsten sehr nützlichen WeGebAU-Programms der BA, die die begrenzte Nutzung des Programms oft in fehlenden betrieblichen Bedarfen begründet sieht.
Weiterbildungsfinanzierung durch Arbeitgeber
Arbeitgeber können sich an den Weiterbildungskosten grundsätzlich über 3 Wege beteiligen:
- Sie gewähren bezahlten Bildungsurlaub (in 14 deutschen Bundesländern gesetzlich geregelt)
- Sie zahlen in nationale oder sektorale Trainings- oder Weiterbildungsfonds ein (das gibt es in Deutschland nur vereinzelt, z.B. im Bauhauptgewerbe und im Gerüstbaugewerbe)
- Sie tragen direkt die Kosten der Weiterbildung (in der Regel nur bei akut job-relevanten Weiterbildungen)
Weiterbildungsfinanzierung durch den Staat
Die öffentliche Hand hat im Wesentlichen 5 Hebel:
- Finanzierung von Weiterbildungsangeboten (wie z.B über Zuschüsse für die Volkshochschulen oder für Bildungseinrichtungen der Tarifparteien, Kammern und Verbände)
- Nachfragebasierte Finanzierung über Zuschüsse und Gutscheine für Weiterbildungsteilnehmer (wie z.B. die Bildungsprämie des Bundesbildungsministeriums, den Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder den Bildungsscheck NRW), von denen pro Jahr insgesamt ca. 100.000 Stück bundesweit ausgegeben werden.
- Steueranreize wie die Absetzbarkeit von Weiterbildungsausgaben für Arbeitnehmer als Werbungskosten (inkl. Teilnahme- und Prüfungsgebühren, Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie Lernmaterialien) und für Arbeitgeber durch Steuer- und Abgabenbefreiung der entsprechenden Ausgaben.
- Bildungssparpläne oder Darlehen, die der Staat subventioniert oder bereitstellt, wie z.B. das Meister-BAföG (jetzt Aufstiegs-BAföG), bei dem 40 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bezuschusst werden und im Fall von Vollzeitfortbildungen sogar ein Unterhaltsschuss gezahlt wird.
- Staatliche Mitfinanzierung von Weiterbildungsfonds und Bildungsurlaub.
Weiterbildungsfinanzierung erfordert mehr Aufmerksamkeit
Dabei addressieren die öffentlichen Finanzierungsinstrumente ganz unterschiedliche Barrieren, wie z.B. Liquiditätsbeschränkungen, Schuldenaversion, Unsicherheit über Erträge sowie ungleiche Zugänge zu Finanzierungsmöglichkeiten und Weiterbildungsangeboten.
Leider gelingt es derzeit scheinbar noch nicht besonders, die Geringqualifizierten durch diese Maßnahmen zu erreichen.
Dass hier in Deutschland auf jeden Fall Handlungsbedarf besteht, illustrieren die Zahlen zum Rückgang der öffentlichen Weiterbildungsfinanzierung seit 1995 um 41 %, entnommen aus unserer Studie mit Marcel Walter von der Uni Duisburg-Essen.
Over and Out.
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